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Zoll 2021

Die EU-Kommission hat entschieden – ab 01.07.2021 fällt die bisherige Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze von 22,– Euro für Lieferungen aus Drittländern. Aber was genau bedeutet das eigentlich?

Postlerin trägt Paket durch Naschmarkt
© Österreichische Post AG

Konkret betrifft diese Änderung Personen, die Waren außerhalb der EU im Internet bestellen. Ab 01.07.2021 unterliegen alle Warensendungen aus Drittländern der jeweiligen nationalen Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Zollabgaben fallen weiterhin erst ab einen Warenwert über 150,- Euro an.

Das können der Schnäppchenkauf in China sein, Ersatzteile, die in Drittländern einfach günstiger sind oder die neueste Mode. Bis dato war bei Beträgen von bis zu 22,- Euro nicht relevant woher die Ware stammt. Doch mit dem Fall der Freigrenze betrifft es nun alle, die gerne außerhalb der EU einkaufen.

Rechenbeispiel Zoll
© Österreichische Post AG


Ab 01.07.2021 wird für alle Waren, die aus einem Drittland kommen, die EUSt fällig. Im besten Fall verrechnen die jeweiligen Versender*innen die EUSt gleich mit und Sie bezahlen diese mit der Rechnung – dann gibt es bei der Zustellung keinerlei zusätzlichen Entgelte bzw. Verzögerungen. Ist das nicht der Fall, muss die Post die Feststellung und Abrechnung für Sie übernehmen, und führt den entsprechenden Steuerbetrag an die Zollbehörde ab. Für diesen entstandenen Aufwand verrechnet die Post den sogenannten Importtarif.

Fehlende Dokumente

In manchen Fällen, wenn die Versender*innen zum Beispiel keine Wertangabe zu der verschickten Ware macht, der Wert nicht plausibel scheint (z.B. iPhone im Wert von 120,- Euro) oder der Wertnachweis nicht lesbar ist (z.B. in chinesischen Schriftzeichen), erfolgt eine entsprechende Nachforschung durch die Post. Dann wird der*die Empfänger*in kontaktiert, denn der Wert der Ware ist relevant, um die Zollanmeldung vorzunehmen und die EUSt zu berechnen. Wurden die entsprechenden Dokumente nachgereicht, kann der Steuerbetrag bzw. ein allfälliger Zollbetrag berechnet und abgeführt werden.

Verweigerung der Annahme

Erwarten Sie eine Sendung und erfahren im Nachhinein, dass dafür aufgrund der neuen Bestimmungen zusätzliche Kosten anfallen, haben Sie natürlich immer die Möglichkeit, die Sendung nicht anzunehmen. Die Sendung wird dann wieder an den*die Absender*in retourniert.

© Österreichische Post AG
© Österreichische Post AG

Fazit

Der Fall der Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze bedeutet nicht, dass Sie nicht mehr in anderen Ländern shoppen dürfen, keineswegs. Allerdings fallen nun Gebühren und Abgaben an, die bisher kein Thema waren.

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