Das Anlegen eines Sicherheitsgurts im Auto liegt uns Menschen heutzutage im Blut. Aber wenn wir darüber nachdenken, war die Anschnallpflicht für ein, zwei Generationen vor uns noch unbekannt. In Österreich besteht seit dem 15. Juli 1976 die sogenannte Anschnallpflicht. Trotzdem dauerte es 8 Jahre, bis das Nichttragen des Gurtes strafbar wurde. Genauer gesagt seit dem 1. Juli 1984. Die Geldstrafe lag bei ca. 7,- Euro, damals 100,- Schilling.
Nicht nur Erwachsene trugen keinen Sicherheitsgurt, auch Kinder waren nicht verpflichtet dazu. Heutzutage müssen Kinder unter 14 und kleiner als 135 cm einen Autositz oder eine Sitzerhöhung entsprechend ihrem Alter und ihrer Größe verwenden.
Da sich seit den 80er Jahren vieles verändert hat, möchten wir zunächst klären, welche Normen heutzutage existieren und was sie beinhalten.
Was ist der Unterschied zwischen i-Size und ECE R44-04?
In Europa gibt es zwei Normgruppen für Autositze:
Die alte Norm namens ECE R44-04, immer noch gültig und in Gebrauch
- Rückwärtsgerichtet bis mindestens 9kg
- Einteilung nach Gewicht des Kindes
- Bei Isofix-Befestigung Typenlisten mit Fahrzeugeignung für Sitze
- Kindersitz kann mit ISOFIX oder mit Sicherheitsgurt befestigt werden
Die neue Norm i-Size (ist Teil der EU-Norm ECE R129) gültig seit 14.11.2014
- Rückwärtsgerichtet bis mindestens 15 Monate
- Einteilung nach Größe des Kindes
- i-Size ready Sitze in Fahrzeuge und Typenliste für ältere Fahrzeuge
- Verankerung mit ISOFIX ist Pflicht, Ausnahme sind i-Size Babyschalen
Einfach ausgedrückt, die Unterschiede zwischen diesen Normen bestehen darin, dass die Kindersitze einen Seitenaufpralltest bestehen müssen, um zugelassen zu werden. Kinder unter 15 Monaten müssen entgegen der Fahrtrichtung sitzen. Schließlich ist Höhe statt Gewicht der entscheidende Faktor, ob ein Autositz passt.